Private Krankenversicherung Beamte

Hier Erfährt du alles wichtige rund um die Private Krankenversicherung Beamte.

  • Bereits ab 74,91 € monatlich

  • Über 100 Versicherer im Vergleich

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Deutsche Beamtenversicherungen24 Versicherungsmakler
Deutsche Beamtenversicherungen24 Versicherungsmakler

3 Optionen für Beamte zur Auswahl.

Über 40+ Anbieter mit über 368 Tarifen zur Auswahl.

Private Krankenversicherung für Anwärter

Private Krankenversicherung Anwärter

Ab 78 €

monatlich zzgl. Pflegepflichtversicherung

Für alle Anwärter & Referendare in der Ausbildung.

Highlights:
  • 1

    Ohne Rechnungsbegrenzung

  • 2

    Inkl. Beihilfe-Restkostenausgleich

  • 3

    Inkl. Zahnreinigung

Private Krankenversicherung Beamte auf Probe, auf Zeit und Lebenszeit

Ab 282 €

monatlich zzgl. Pflegepflichtversicherung

Für alle Beamte auf Probe, Lebenszeit und Zeit.

Highlights:
  • Ohne Begrenzung auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

  • Inkl. Beihilfe-Ergänzungstarif (Anteilige oder komplette Übernahme der Restkosten der Beihilfe)

  • Inkl. Vorsorge, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung.

Anwartschaftsversicherung Beamte

Ab 1 €

monatlich

Für alle angehenden Beamte im Studium und alle mit Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Truppenärztlicher Versorgung (Soldaten).

Highlights:
  • Sicherung des aktuellen Gesundheitszustands, damit später keine Ablehnung oder medizinische Zuschläge berechnet werden.

  • 2 Optionen zur Auswahl: Kleine- und große Anwartschaft möglich

  • Bereits ab 1 € im Monat möglich

Private Krankenversicherung für Beamte: Kosten, Beihilfe & Beitragsbeispiele 2025

Die private Krankenversicherung (PKV) für Beamte bietet maßgeschneiderte Gesundheitsversorgung – oft zu deutlich geringeren Beiträgen als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Warum das so ist? Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherrn, der zwischen 50 % und 80 % der Krankheitskosten übernimmt. Den verbleibenden Rest deckt die PKV ab – mit einem sogenannten Beihilfeergänzungstarif.

Doch was kostet die PKV für Beamte konkret? Wie unterscheiden sich die Beiträge für Referendare, Lehrer, Verwaltungsbeamte oder Polizisten? Und wie wirkt sich der Familienstatus auf die Kosten aus? Dieser Ratgeber liefert dir realistische Berechnungen, Rechenbeispiele und praktische Entscheidungshilfen für 2025.

Warum ist die private Krankenversicherung für Beamte relevant?

Als Beamter haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung. Viele Beamte entscheiden sich für die PKV, da sie einige spezifische Vorteile bietet:

1. Maßgeschneiderter Schutz:

Die private Krankenversicherung für Beamte ermöglicht es, einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz nach individuellen Bedürfnissen zusammenzustellen. Dies umfasst nicht nur Basisleistungen, sondern auch zahlreiche Zusatzoptionen.

2. Umfassende Leistungen:

Die PKV für Beamte bietet oft umfassendere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Dazu gehören beispielsweise Chefarztbehandlungen, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen.

3. Freie Arztwahl und Privatkliniken:

In der PKV haben Beamte die freie Arztwahl und können auch Privatkliniken in Anspruch nehmen. Dies ermöglicht eine flexible und hochwertige medizinische Versorgung.

4. Beitragsrückerstattung:

In der PKV für Beamte können Beitragsrückerstattungen erfolgen, wenn im Versicherungsjahr keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch genommen wurden. Dies bietet die Möglichkeit, Kosten zu sparen.

5. Beihilfeergänzung:

Die Beihilfe ist eine staatliche Unterstützung für Beamte im Krankheitsfall. Die private Krankenversicherung ergänzt die Beihilfe und schließt die Finanzierungslücke, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt ist.

Wie finde ich die optimale private Krankenversicherung als Beamter?

Die Auswahl der besten privaten Krankenversicherung für Beamte erfordert eine gründliche Recherche und Analyse. Hier sind einige Schritte, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen können:

1. Beihilfe prüfen:

Überprüfen Sie die Beihilfevorschriften Ihres Bundeslandes, um zu verstehen, in welchem Umfang die staatliche Unterstützung gewährt wird. Dies beeinflusst die Wahl des passenden PKV-Tarifs.

2. Persönliche Bedürfnisse analysieren:

Machen Sie eine Liste Ihrer persönlichen Gesundheitsanforderungen und prüfen Sie, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Dies bildet die Grundlage für die Auswahl der richtigen Tarife.

3. Angebote vergleichen:

Nutzen Sie Online-Vergleichsrechner und informieren Sie sich über die Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften. Vergleichen Sie nicht nur die Beiträge, sondern auch die enthaltenen Leistungen und Konditionen.

4. Versicherungsmakler konsultieren:

Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann Ihnen bei der Auswahl der besten PKV für Beamte behilflich sein. Er kennt den Markt, die Tarife und kann individuelle Bedürfnisse berücksichtigen.

5. Kundenbewertungen prüfen:

Lesen Sie Kundenbewertungen und Erfahrungen mit verschiedenen PKV-Anbietern. Dies gibt Ihnen Einblicke in die Servicequalität und die Zufriedenheit anderer Versicherter.

6. Berücksichtigung von Familienmitgliedern:

Wenn Sie Familienmitglieder versichern möchten, prüfen Sie, welche Tarife auch für Partner und Kinder geeignet sind.

Welche Laufbahnen gibt es für Beamte?

Die Beamtenlaufbahnen werden unterschieden in:

  • Beamte im einfachen Dienst

  • Beamte im mittleren Dienst

  • Beamte im höheren Dienst

  • Beamte im gehobenen Dienst

Welchen Beamtenstatus habe ich?

  • Beamter auf Widerruf (Anwärter, Lehramtsanwärter bzw. Referendare sind für die Zeit ihres Referendariats „Beamte auf Widerruf“)

  • Beamter auf Probe (Mit Antritt einer Stelle beginnt eine Probezeit von mindestens drei Jahren)

  • Beamter auf Lebenszeit (Nach erfolgreicher Probezeit wird man „Beamter auf Lebenszeit“)

Welchen Beihilfe-Satz habe ich?

Beamte 50%
Beamte mit mind. 2 Kindern 70%
Kinder 80%

Welche Leistungen sind wichtig für die private Krankenversicherung für Beamte?

Arzthonorare

Viele Ärzte rechnen in Deutschland nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) ab. Für die meisten Patienten und Behandlungen reicht es aus, wenn die Krankenversicherung den Regelhöchstsatz (2,3-fache der GOÄ/GOZ) oder den Höchstsatz (3,5-fache) erstattet. Andere Tarife, die weniger als den Regelsatz erstatten, sind nicht zu empfehlen. Solltest Du auch Behandlungen durch Spezialisten oder Privatkliniken versichern möchtest – also das, was über die Leistungen einer gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung hinaus geht – dann solltest Du einen Tarif auswählen, der auch über dem Höchstsatz oder ohne Bezug auf die Gebührenverordnung leistet.

Arztwahl

Primärarzttarife (Hausarzttarife) schreiben dir vor, dass du immer zuerst einen bestimmten Arzt aufsuchen musst (i.d.R. Hausarzt). Solltest du dich direkt an einen Facharzt wenden, dann kann die Krankenversicherung ihre Leistungen kürzen. Hast du dagegen die „freie Arztwahl“ vereinbart, kannst du direkt einen Facharzt aufsuchen und unter den niedergelassenen Ärzten selbst auswählen. Möchtest du im Krankenhaus vom Chefarzt (sehr erfahren) behandelt werden, anstatt von dem diensthabenden Arzt (oftmals neue Ärzte) musst du die privatärztliche Behandlungen mitversichern. Behandlungen durch sogenannte Heilhilfsberufe wie Logopädinnen oder Physiotherapeuten sind ebenfalls nur mitversichert, wenn dies gesondert in deinem Vertrag steht.

Ein- oder Zweibettzimmer

Einen Krankenhausaufenthalt im Einbettzimmer- oder Zweitbettzimmer zu verbringen, ist angenehmer. So hast du deine Ruhe und musst keine Rücksicht auf andere Patienten nehmen. Du kannst in Ruhe schlafen, genießt deine Ruhe und auch unangenehme Gerüche und das Stöhnen bleibt dir erspart. Wähle daher ein Zwei- oder noch besser ein Einbettzimmer.

Medikamente

Hier solltest du auf mögliche Selbstbehalte oder Beschränkungen bei der Erstattung achten. Zahlungen für Medikamente sollten möglichst nicht auf Generika ( Nachahmer-Produkte) beschränkt sein.

Hilfsmittel

Hilfsmittel unterstützen dich, körperliche Defizite auszugleichen. Das beginnt von lebenserhaltenden Hilfsmitteln wie Beatmungsgeräten über sogenannte Körperersatzstücke (Prothesen, Kunstaugen) bis hin zu Rollstühlen. Aber auch orthopädische Hilfsmittel wie Gehhilfen, Brillen, Blindenhunde oder künstliche Kehlköpfe gehören dazu.

Wer einmal auf ein Hilfsmittel angewiesen ist, möchte dieses im Ernstfall in möglichst bester Qualität erstattet bekommen. Prüfe deshalb bei allen Hilfsmitteln darauf, inwieweit diese von der Kranken-versicherung erstattet werden. Unter Umständen gibt es prozentuale oder preisliche Begrenzungen.

Einige Versicherer erstatten auch nur eine „einfache Ausführung“. Was genau als „einfache Ausführung“ gilt, wird dann erst im Leistungsfall festgelegt.

Den genauen Umfang der Leistung findest du im Hilfsmittelkatalog der Versicherung. Diesen gibt es in zwei Varianten:

1. Der geschlossene Hilfsmittel-Katalog gibt eine festgelegte Liste an Hilfsmitteln, die erstattet werden. Diese Liste bleibt gleich – was dort nicht genannt ist, wird auch in Zukunft nicht erstattet. Dies gilt ebenfalls, wenn es das Hilfsmittel heute noch gar nicht gibt. Daher ist diese Variante nicht empfehlenswert.

2. Der offene Hilfsmittel-Katalog gibt keine festgelegte Liste Hilfsmitteln an, die erstattet werden. Durch diese Formulierung werden in Zukunft auch technische Neuerungen bezahlt. Ein offener Katalog ist deshalb zu empfehlen.

Zahnleistungen

Die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen der Krankenversicherungen unterscheiden zwischen:

1. Zahnbehandlung

2. Zahnersatz

3. Kieferorthopädie

Zuerst solltest du auf die sogenannte Zahnstaffel achten. Diese begrenzt die Erstattungen meist in den ersten Jahren auf einen bestimmten Höchstbetrag (z.B. 3.000 €) – entweder für die gesamte Zeit oder pro Jahr.

Marktüblich sind bis zu fünf Jahre, doch auch längere Zeiträume sind möglich. Manchmal gilt die Zahnstaffel nur für den Zahnersatz.

Danach solltest du dir die Erstattungshöhen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz anschauen. Sehr gute Tarife übernehmen Kosten für die Zahnbehandlung zu 100% und für den Zahnersatz zwischen 80-90%.

Darüber hinaus ist es wichtig, wieviel die Krankenversicherung für Inlays und Implantate sowie Material- und Laborkosten erstattet. Viele Tarife erstatten Kieferorthopädie bei Erwachsenen nur, sofern auch die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zahlen würde.

Psychotherapie

Psychotherapie ist grundsätzlich im Versicherungsumfang als medizinisch notwendig mitversichert Dies gilt sowohl in der Klinik (stationär) als auch beim Arzt (ambulant). Allerdings schränken die meisten Krankenversicherungen den Schutz ein – insbesondere bei ambulanter Psychotherapie. Empfehlenswert sind mindestens 50 Sitzungen zu versichern. Zum direkten Vergleich: Die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zahlt bei einer Langzeittherapie zwischen 60 und 160 Sitzungen.

Tipp: Beachte, dass der Vertrag möglichst wenige Beschränkungen enthält:

1. Keine prozentuale Selbstbeteiligung

2. Keine Begrenzung der Sitzungsanzahl

3. Keine Pflicht, Behandlungen vor Beginn von der Versicherung genehmigen zu lassen

Das solltest du noch wissen: Sowohl Fachärzte als auch studierte Psychologen mit Zusatzausbildung dürfen dich psychotherapeutisch behandeln.

Das ist ein essentieller Unterschied. Während Leistungen von Ärzten in der privaten Krankenversicherung (PKV) mitversichert sind, werden Behandlung durch Psychologen nur erstattet, sofern dies ausdrücklich in Deinem Vertrag steht. Letzteres ist sehr empfehlenswert, da insbesondere im ambulanten Bereich schlicht mehr psychologische Psychotherapeuten arbeiten als Fachärzte.

Heilmittel

Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und Podologie sollten versichert sein. Musst Du eine dauerhafte Therapie selbst bezahlen, wird es ganz schön teuer. Beachte daher, dass nicht nur Ärzte, sondern auch Therapeuten Dich behandeln dürfen. Diese Informationen findest du in den Versicherungsbedingungen.

Stationäre Versorgung

Die Möglichkeit einer Behandlung in Privatkliniken oder ausländischen Krankenhäusern solltet du mitversichert haben.

Viele spezialisierte Kliniken, sind sogenannte gemischte Anstalten (z.B. Herz-Zentren oder Krankenhäuser in Kurorten). D.h. diese Kliniken bieten neben normalen Kran­ken­haus­be­hand­lung­en auch Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) oder Kuren an. Normalerweise zahlt die private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) nicht für die Behandlung in solchen Krankenhäusern, das musst Du gezielt mitversichern.

Solltest Du Insbesondere in einem Kurort wohnen, achte darauf dass Dein Tarif unkompliziert die Behandlung in einer gemischten Anstalt erstattet. Oftmals sind diese die einzigen Krankenhäuser vor Ort. Alle anderen sollten zumindest im Notfall solche Kliniken aufsuchen dürfen.

Einige Krankenversicherungen verlangen, dass Patienten ihren Aufenthalt im Krankenhaus innerhalb einer Frist nachmelden – sonst wird die Erstattung gekürzt. Wähle wenn die Möglichkeit besteht einen Tarif ohne Meldefrist.

Anschlussheilbehandlung/Kur/Reha

Üblicherweise übernimmt die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung (GRV) oder gesetzliche Unfallversicherung (GUV) die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme (Reha) oder der Anschlussheilbehandlung nach einem Klinikaufenthalt. Solltest Du als Selbstständiger dort aber nicht versichert sein, solltest Du ein besonderes Augenmerk auf diese Klausel legen. Für Angestellte ergänzt diese Klausel die Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.

Die Heilbehandlungen sollten vom Grundsatz her mitversichert sein. Es sollte keine Liste oder Aufzählungen von schweren oder vorab definierten Erkrankungen geben. Besonders die Definition schwerer Erkrankungen ist immer Auslegungssache. Prüfe ebenfalls, ob es Fristen gibt, innerhalb derer Du eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) antreten musst. Je nach Erkrankung kann es eine Weile dauern, bis Du fit genug für eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) bist. Die beste Variante ist, wenn im Vertrag keine Fristen festgelegt sind, sondern die Behandlung erst beginnen muss, wenn dies medizinisch wieder möglich ist.

Auch Entziehungsmaßnahmen für Suchtkranke (z.B. Alkohol, Drogen, Spielsucht etc.) sind nicht automatisch mitversichert. Soll deine Krankenversicherung die Kosten übernehmen, sollte dies im Vertrag vereinbart sein. Die erste Entziehung sollte möglichst versichert sein.

Transport

Der Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus, sollte ebenfalls im Umfang enthalten sein. In Notfällen oder zur Erstversorgung nach einem Unfall sollten Transportkosten auch dann versichert sein, wenn Du schlussendlich nur ambulant behandelt wirst. Achte daher darauf, dass möglichst alle Transportmittel erstattet werden (z.B. ein Notfallflug mit dem Hubschrauber). Wähle darüber hinaus möglichst einen Tarif ohne Beschränkung des Transportweges, auf den nächstgelegenen Behandler oder auf Höchstbeträge. Auch Kosten für den Transport zu Dialyse-, Strahlen- und Chemotherapie sollte die Krankenversicherung übernehmen.

Vorsorgeuntersuchungen/Impfungen

Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen gesetzlich eingeführter Programme wie z.B. die Krebsfrüherkennung, sind auch in jeder privaten Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich mitversichert. Einige private Tarife erstatten über gesetzliche eingeführte Programme hinaus ohne Beschränkungen.

Achte daher ggf. auch auf Alterseinschränkungen zu den Vorsorgeuntersuchungen und ob ein Leistungsverzeichnis vorhanden ist. Ein Leistungsverzeichnis führt bestimmte Untersuchungen auf, die erstattungsfähig sind. Wähle daher einen Tarif aus, der auf das Leistungsverzeichnis verzichtet. In der Praxis führt dies oftmals zu Ärger bei der Behandlung und Leistungserstattung.

Schutzimpfungen müssen hingegen gesondert in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen aufgeführt sein, damit diese erstattungsfähig sind. Der Umfang sollte mindestens den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) entsprechen.

Heilpraktiker

Viele Tarife auf dem Markt sehen für den Heilpraktiker nur eingeschränkte Erstattung von. In der Regel reicht bei der Erstattung von Honoraren, der Höchstbetrag der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus.

Sehhilfen

Viele Tarife erstatten die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder Laser-Behandlungen (Lasik). Beachte dennoch die Höchstgrenzen, bis zu welcher Höhe z.B. eine Brille erstattet wird und nach wie vielen Jahren du erneut Anspruch auf eine neue hast.

Beitragsrückerstattung

Für den Fall, dass Du keine Rechnungen einreichst innerhalb eines Jahres einreichst, kannst du eine mögliche Beitragsrückerstattung erhalten. Hier unterscheiden die Krankenversicherung zwischen:

1. Erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung:

Die Beitragsrückerstattung ist abhängig vom Erfolg (Ertragslage) des Versicherers.

2. Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (Garantierte Rückerstattung):

Die Beitragsrückerstattung ist garantiert. Solltest du innerhalb von einem Jahr keine Rechnung einreichen, erhältst du z.B. zwei Monatsbeiträge auf dein Konto ausgezahlt.

Tipp: Vergleiche deine Beitragsrückerstattung mit deinen bisherigen Leistungen z. B.:

Beitragsrückerstattung = 1.200 € pro Jahr

Rechnungen für Arztbesuche und Medikamente = 300 € pro Jahr

Hier lohnt sich definitiv die Rechnungen nicht einzureichen und die Beitragsrückerstattung zu nehmen. Hier machst du unterm Strich 900 € mehr in der Tasche für den nächsten Urlaub.

Wechseloptionen

Bei einigen Tarifen besteht das Option, unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsschutz zu erweitern oder die Selbstbeteiligung zu reduzieren, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Dieses Option nennt sich Optionsrecht. Dieses Wechselrecht kann für Dich sinnvoll sein, wenn du Dich für den Grundschutz entscheidest (nicht empfohlen).

Vorsicht: Dieses Optionsrecht kannst Du nur in einem begrenzten Rahmen nutzen. Oftmals gibt es bestimmte Termine, Altersgrenzen oder Anlässe wie Verbeamtung, Heirat oder Geburt eines Kindes. Wird der entsprechende Zeitpunkt verpasst, verfällt die Wechseloption.

Selbstbehalt

Mit der Selbstbeteiligung minderst du deinen monatlichen Beitrag. Solltest du selten zum Arzt gehen, kannst Du so sparen. Um die Preise unterschiedlicher Tarife miteinander zu vergleichen, solltest Du die Selbstbeteiligung in den monatlichen Beitrag hinzuberechnen.

Tipp: Eine hohe Selbstbeteiligung kannst Du nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung senken. Mit zunehmendem Alter ist das daher vermutlich schwieriger, lass Dich also nicht dazu verleiten, leichtfertig Tausende Euro Selbstbehalt zu vereinbaren. Spätestens im Rentenalter (Ab 67) könntest Du das wahrscheinlich bereuen. Für Selbstständige & Freiberufler lohnt sich eine höhere Selbstbeteiligung mehr als für Angestellte. Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Dein Arbeitgeber profitiert von dem niedrigeren Beitrag durch den vereinbarten Selbstbehalt, beteiligt sich aber nicht an den Kosten, die Dir durch den Selbstbehalt entstehen.

Beitragsentlastung

Damit du im Alter Deine Beiträge senken kannst, bieten viele private Krankenversicherungen einen Beitragsentlastungsbaustein an. Du investierst in den Baustein für deine private Krankenversicherung und dieser Beitrag wird für Dich angespart. Z. B. erhältst du für 78 € monatlich eine Beitragsentlastung von 300 € im Rentenalter. Ist dein Beitrag bei Rentenbeginn bei 750 €, mindert die Krankenversicherung deinen Beitrag um 300 € auf 450 € monatlich.

Palliativversorgung/Hospiz

Die Erstattung von Kosten für eine Palliativ- oder Hospizversorgung (Schmerztherapie und Sterbebegleitung im Endstadium schwerer Krankheiten) sollte ebenfalls versichert sein. Einige Tarife beschränken insbesondere die Leistungen der Palliativmedizin. Mindestens eine stationäre und teilstationäre Versorgung im Hospiz sollte aber versichert sein.

Kindernachversicherung

Neugeborene werden ohne erneute Gesundheitsprüfung privat krankenversichert. Der Ver­si­che­rungs­schutz der Kinder darf nicht höher oder umfangreicher sein darf als der der Eltern. Solltest du dich also für einen Billigtarif mit geringen Leistungen entscheiden, bekommt Dein Kind auch nur diese Leistungen. Ein höherwertiger Versicherungsschutz ist dann nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.

Was kostet eine private Krankenversicherung für Beamte?

Die Kosten der PKV für Beamte hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Alter bei Eintritt
  • Gesundheitszustand (Gesundheitsprüfung)
  • Höhe des Beihilfeanspruchs (50 %, 70 %, 80 %)
  • gewünschte Tarifleistungen (z. B. Chefarzt, Zahnersatz, Einbettzimmer)
  • Selbstbeteiligung
  • Zahl der mitzuversichernden Familienangehörigen

Die Beihilfe reduziert den Versicherungsbedarf und damit den Beitrag – oft auf ein Drittel dessen, was ein normaler Angestellter zahlen würde.

Beispielrechnung: Was kostet die PKV für Beamte monatlich?

Personengruppe Alter Beihilfesatz Tarif (Standard) Monatlicher Beitrag
Lehrer, ledig 32 50 % Basis/Komfort ca. 230–270 €
Referendar (Beamtenanwärter) 26 50 % Anwärtertarif ca. 90–130 €
Polizist, verheiratet 38 70 % Komfort + Zahn ca. 190–240 €
Verwaltungsbeamter, 2 Kinder 42 70 % selbst / 80 % Kinder Komforttarif für alle ca. 310–380 €
Finanzbeamter, alleinstehend 50 50 % Komfort mit Altersrückstellung ca. 310–390 €

 

Diese Beiträge sind bereits auf den individuellen Beihilfesatz abgestimmt und zeigen: Je höher der Beihilfesatz, desto günstiger wird der PKV-Anteil. Kinder erhalten meist 80 % Beihilfe, sodass deren PKV-Anteil sehr gering ist.

Besonderheiten: Pauschale Beihilfe vs. individuelle Beihilfe

In manchen Bundesländern (z. B. Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Thüringen) gibt es die Option der pauschalen Beihilfe. Wer sich für die GKV entscheidet, erhält hier monatlich einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Modell Vorteil Nachteil
Individuelle Beihilfe + PKV Deutlich niedrigere Beiträge möglich Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge
Pauschale Beihilfe + GKV Keine Gesundheitsprüfung meist deutlich höhere Beiträge

Die Wahl zwischen beiden Modellen ist in den meisten Fällen unumkehrbar – eine gute Beratung ist daher essenziell.

Beitragsentwicklung im Ruhestand

Beamte erhalten auch im Ruhestand Beihilfe – oft sogar mit höherem Beihilfesatz (z. B. 70 %). Dennoch sollte frühzeitig mitgedacht werden:

  • Durch Altersrückstellungen stabilisieren viele PKV-Anbieter die Beiträge im Alter.
  • Ein Beitragsentlastungstarif kann optional abgeschlossen werden – dieser senkt die monatliche Belastung im Ruhestand.
Alter beim Eintritt Monatsbeitrag 2025 Prognose mit 67 Jahren*
30 Jahre ca. 250 € ca. 290–320 €
45 Jahre ca. 310 € ca. 400–450 €

* Bei durchschnittlicher Gesundheit, ohne Tarifwechsel

Kinder in der PKV: Mitversichern oder nicht?

Kinder erhalten in der Regel 80 % Beihilfe – ihr PKV-Anteil ist dadurch extrem gering (oft nur 20–30 € monatlich).

Achtung: In der GKV ist die Familienversicherung zwar kostenlos – doch wer als Beamter freiwillig gesetzlich versichert ist, muss Kinder ebenfalls beitragspflichtig anmelden.

Öffnungsaktion für Beamte mit Vorerkrankungen

Für Beamte mit chronischen Erkrankungen oder Ablehnung durch PKV-Anbieter gibt es jährlich zum Dienstantritt die PKV-Öffnungsaktion. Vorteile:

  • Keine Ablehnung wegen Gesundheitszustand
  • Begrenzte Risikozuschläge (max. 30 %)
  • Für Beamte und Beamtenanwärter verfügbar

Diese Aktion kann ein Türöffner sein – sollte aber gut geprüft werden, da Leistungseinschränkungen möglich sind.

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Kooperationspartner Krankenkassenservice24 Versicherungsmakler private Krankenversicherung. Dort haben die Kollegen-/innen einen interessanten Artikel zur PKV Öffnungsaktion für Beamte geschrieben.

GKV vs. PKV für Beamte – ein Vergleich

Kriterium GKV (freiwillig) PKV mit Beihilfe
Beitragshöhe einkommensabhängig alters-/leistungsabhängig
Familienversicherung ggf. kostenfrei Kinder/Partner separat
Gesundheitsprüfung entfällt notwendig
Beitrag im Ruhestand voll weiterzuzahlen ggf. geringer dank Beihilfe
Wahlfreiheit bei Leistungen eingeschränkt frei wählbar (Komfort/Basis)

Fazit: Für wen lohnt sich die PKV als Beamter?

Die PKV für Beamte ist – bei guter Gesundheit – in den meisten Fällen günstiger und leistungsstärker als die gesetzliche Krankenversicherung. Besonders bei hohem Beihilfesatz und ohne zu versorgende Familienangehörige lohnt sich der Wechsel fast immer. Wer allerdings Kinder oder Ehepartner versichern möchte, sollte genau durchrechnen.

Für Beamte, Lehrer, Polizisten, Referendare oder Verwaltungsbeamte gilt: Wer vergleicht, spart. Eine individuelle Beratung ist der Schlüssel zur richtigen Tarifwahl – insbesondere bei der Entscheidung zwischen pauschaler und individueller Beihilfe.