Beihilfe Leitfaden

9 Insider Tipps Die du über die Beihilfe wissen solltest

Erfahre in diesem Artikel alles wichtige zur Frage „Was ist Beihilfe?“. Diese Frage führt uns in die vielfältige Welt staatlicher Unterstützung. Beihilfe ist ein Begriff, der in verschiedenen Kontexten Anwendung findet und finanzielle Entlastung bieten kann.

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9 insider Tipps die du über die beihilfe wissen solltest

Was bedeutet Beihilfe?

Der Begriff „Beihilfe“ hat verschiedene Bedeutungen, die je nach Kontext unterschiedlich sein können. Hier sind einige gängige Verwendungen des Begriffs:

Finanzielle Unterstützung:

In vielen Kontexten bezieht sich „Beihilfe“ auf finanzielle Unterstützung oder Hilfe, die einer Person oder Gruppe gewährt wird. Dies kann staatliche Unterstützung, soziale Hilfe oder finanzielle Hilfe von Arbeitgebern umfassen.

Gesundheitswesen:

Im Kontext von Beamten und öffentlichem Dienst bezeichnet „Beihilfe“ oft eine Form der finanziellen Unterstützung für die Gesundheitskosten von Beamten und ihren Familien. Diese Unterstützung kann einen Teil der Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und andere Gesundheitsleistungen abdecken.

Was ist Beihilfe?

Beihilfe bezieht sich auf eine finanzielle Unterstützung oder Hilfe, die von einer Institution, Regierung oder einem Arbeitgeber gewährt wird, um bestimmte Kosten oder Ausgaben zu decken. Der Begriff wird in verschiedenen Kontexten verwendet, darunter im Gesundheitswesen, im öffentlichen Dienst und im sozialen Bereich. Hier sind einige häufige Verwendungen des Begriffs „Beihilfe“:

Gesundheitswesen:

Beihilfe im Rahmen der Krankenversicherung: In einigen Ländern oder Regionen kann Beihilfe eine Form der staatlichen oder arbeitgeberseitigen Unterstützung bei den Kosten für medizinische Behandlungen und Gesundheitsversorgung sein. Dies geschieht oft in Verbindung mit einem Krankenversicherungssystem, bei dem die Beihilfe einen Teil der Gesamtkosten abdeckt, während der Versicherte den Rest übernimmt.

Öffentlicher Dienst:

Beihilfe für Beamte: In einigen Ländern erhalten Beamte Beihilfe als staatliche Unterstützung, um beispielsweise die Kosten für Gesundheitsvorsorge, ärztliche Behandlungen oder andere spezifische Bedürfnisse abzudecken.

Während des Beamtenverhältnisses:

Der jeweilige Dienstherr trägt für Beamte und deren Familien eine gewisse soziale Verantwortung. In der Praxis ist die Beihilfe, also ein Zuschuss für die Kosten der Krankenversicherung.

Die Beihilfe ist also eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für Beamte, Soldaten und Richter, deren Kinder sowie deren Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner.

Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge. Die beihilfeberechtigte Person muss daher für die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten für Behandlungen, Medikamente und Ähnliches selbst aufkommen. Eine entsprechende private Krankenversicherung ist daher notwendig.

Nach Beendigung des Beamtenverhältnisses:

Für das Wohl seiner Beamten und ihrer Familien hat der Dienstherr auf Grund seiner Fürsorgepflicht, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Deshalb erstreckt sich seine Verpflichtung auch auf Versorgungsempfänger (pensionierte Beamte, Beamtenwitwen)

Wie funktioniert Beihilfe?

Die Beihilfe ist eine staatliche Unterstützung, die bestimmten Personen gewährt wird, um einen Teil ihrer Krankheitskosten zu decken. Sie kommt in der Regel als ergänzende Leistung zum bestehenden Gesundheitsschutz und wird oft in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte gewährt. Die Beihilfe gilt vor allem für Beamte und Angehörige bestimmter Berufsgruppen im öffentlichen Dienst.

Hier sind einige grundlegende Informationen darüber, wie die Beihilfe funktioniert:

Zielgruppe: Die Beihilfe richtet sich in erster Linie an Beamte des öffentlichen Dienstes sowie an deren Familienangehörige, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Private Krankenversicherung: Beihilfe wird in der Regel in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung gewährt. Beamte sind in der Regel verpflichtet, sich privat krankenversichern. Die Beihilfe übernimmt dann einen Teil der Krankheitskosten, während die private Krankenversicherung den Rest abdeckt.

Prozentsätze: Die Beihilfe erstattet einen prozentualen Anteil der anfallenden Krankheitskosten. Die genauen Prozentsätze können je nach Bundesland oder Dienstherr variieren, liegen aber oft zwischen 50% und 80%. Der verbleibende Anteil wird von der privaten Krankenversicherung übernommen.

Eigenbeteiligung: Der Versicherte muss in der Regel eine Eigenbeteiligung leisten, die als Selbstbehalt bekannt ist. Dieser Betrag wird vor der Erstattung durch die Beihilfe und die private Krankenversicherung abgezogen.

Antragsverfahren: Um Beihilfe zu erhalten, müssen die Berechtigten einen Antrag stellen und die erforderlichen Nachweise über die angefallenen Kosten vorlegen. Dieser Antrag wird bei der zuständigen Stelle, zum Beispiel beim Arbeitgeber oder einer speziellen Beihilfestelle, eingereicht.

Leistungskatalog: Die Beihilfe erstattet in der Regel nur bestimmte, im Beihilfeleistungskatalog festgelegte Kosten. Dazu gehören beispielsweise Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und andere medizinische Leistungen.

Beihilfeverordnungen: Die genauen Regelungen zur Beihilfe können je nach Bundesland oder Dienstherr unterschiedlich sein. Jedes Bundesland kann eigene Beihilfeverordnungen erlassen, die die Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe und die Höhe der erstattungsfähigen Kosten festlegen. Hier findest du über Übersicht über die Beihilfestellen mit den Beihilfe-Verordnungen.

Es ist wichtig, sich genau über die spezifischen Beihilfebestimmungen des jeweiligen Bundeslandes oder Dienstherrn zu informieren, da diese erheblich variieren können.

Wer erhält Beihilfe?

Die Beihilfe für Beamte ist eine Leistung, die in einigen Ländern für Personen im öffentlichen Dienst, insbesondere für Beamte, bereitgestellt wird. Die genauen Bedingungen können von Land zu Land und von Verwaltungsebene zu Verwaltungsebene unterschiedlich sein. Hier sind jedoch allgemeine Merkmale, wer in der Regel Beihilfe als Beamter erhalten könnte:

Beamte und ihre Familien:

Hauptnutznießer der Beihilfe für Beamte sind die Beamten selbst. Diese Leistung ist oft als Unterstützung für ihre Gesundheitskosten konzipiert. Die Beihilfe kann jedoch auch auf Familienmitglieder ausgedehnt werden, um einen Teil der Gesundheitsausgaben für Ehepartner und Kinder abzudecken.

Pensionierte Beamte:

In einigen Systemen erhalten auch pensionierte Beamte Beihilfen, um ihre Gesundheitskosten im Ruhestand zu unterstützen.

Angehörige der Beamten:

Je nach den spezifischen Regelungen können auch Angehörige von Beamten, die nicht unmittelbar in ihrem Haushalt leben, unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Beihilfe haben.

Die Beihilfe für Beamte ist in der Regel darauf ausgerichtet, einen Teil der Kosten für medizinische Behandlungen, Arzneimittel und andere gesundheitsbezogene Ausgaben zu decken. Die genauen Details variieren jedoch erheblich, und die Höhe der Beihilfe kann von Land zu Land und sogar von einer Verwaltungsebene zur nächsten unterschiedlich sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass Beihilfen für Beamte oft als Ergänzung zu anderen Gesundheitsleistungen fungieren. Die Beamten haben oft auch die Möglichkeit, sich in einer privaten oder öffentlichen Krankenversicherung zu versichern, und die Beihilfe deckt dann einen Teil der verbleibenden Kosten ab.

Personen, die in den Genuss von Beihilfen kommen möchten oder Fragen dazu haben, sollten sich an die Personalabteilung oder die zuständige Behörde ihres Landes oder ihrer Region wenden, um genaue Informationen und Anleitungen zu erhalten.

Beihilfeberechtigte

  • Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand (Pensionäre/Versorgungsempfänger)

  • Witwen, Witwer und Waisen dieser Personen

  • Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst in einigen alten Bundesländern, soweit die Tarifverträge das noch vorsehen (nur bis zum Bezug von Altersrente), solange sie Dienstbezüge, Amtsbezüge, Anwärterbezüge, Ruhegehalt, Witwengeld, Witwergeld oder Waisengeld erhalten.

Beihilfeberechtigung besteht jedoch während der Elternzeit fort, auch wenn keine Bezüge gezahlt werden. Der Beihilfeberechtigte hat Anspruch auf Beihilfe für sich und seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

Berücksichtigungsfähige Angehörige

  • Nicht selbst beihilfeberechtigte Ehegatten und Lebenspartner im Sinne des LPartG, wenn deren Einkünfte im Jahr bestimmte, länderspezifische Grenzen nicht übersteigen.

    Beim Familienzuschlag nach den Besoldungsgesetzen berücksichtigungsfähige Kinder. Beim Familienzuschlag sind die Kinder berücksichtigungsfähig, für die dem Beihilfeberechtigten Kindergeld zusteht. Das sind:

  • eheliche Kinder

  • für ehelich erklärte Kinder

  • adoptierte Kinder

  • nichteheliche Kinder

  • in den Haushalt aufgenommene Stiefkinder

  • Pflegekinder (die als “Familienmitglied” und nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen wurden)

  • Enkel, die im Haushalt des Beihilfeberechtigten aufgenommen sind.

Was zahlt die Beihilfe?

Die Beihilfe für Beamte ist in erster Linie dazu gedacht, einen Teil der Kosten für Gesundheitsleistungen abzudecken. Die genauen Leistungen und der Umfang der Beihilfe variieren jedoch je nach Land, Region und den spezifischen Regelungen, die für die Beamten gelten. Hier sind einige allgemeine Aspekte, die von der Beihilfe abgedeckt werden könnten:

Medizinische Behandlungen und Untersuchungen:

Die Beihilfe kann einen Teil der Kosten für ärztliche Konsultationen, medizinische Untersuchungen und diagnostische Verfahren abdecken.

Arzneimittel:

Medikamente, die von einem Arzt verschrieben wurden, könnten teilweise durch die Beihilfe finanziert werden.

Krankenhausaufenthalte und Operationen:

Die Beihilfe kann auch einen Beitrag zu den Kosten von Krankenhausaufenthalten und chirurgischen Eingriffen leisten.

Zahnärztliche Behandlungen:

In einigen Fällen kann die Beihilfe auch zahnärztliche Leistungen, wie zum Beispiel Zahnpflege oder Zahnersatz, unterstützen.

Sehhilfen:

Brillen oder Kontaktlinsen könnten unter bestimmten Bedingungen ebenfalls von der Beihilfe abgedeckt werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Beihilfe in der Regel nicht alle Kosten übernimmt. Oft handelt es sich um eine prozentuale Beteiligung an den anfallenden Kosten, und der verbleibende Betrag muss möglicherweise vom Beamten selbst getragen werden. Der genaue Prozentsatz und die Höchstbeträge können von den spezifischen Regelungen des jeweiligen Landes oder der betreffenden Verwaltung abhängen.

Es ist ratsam, die genauen Bestimmungen der Beihilferegelungen zu prüfen, um zu verstehen, welche Leistungen konkret abgedeckt sind und unter welchen Bedingungen. Dies kann oft in den entsprechenden Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien für Beamte und ihre Beihilfepläne gefunden werden. Beamte können sich auch direkt an die zuständige Personalabteilung oder Behörde wenden, um genaue Informationen zu erhalten.

Beihilfefähige Aufwendungen

Beihilfefähig sind nur die notwendigen Aufwendungen im wirtschaftlich angemessenen Umfang. Die Entscheidung hierüber trifft die Beihilfe-Festsetzungsstelle.

Als wirtschaftlich “angemessen” gelten z. B. Arzt- und Zahnarzthonorare grundsätzlich bis zum Regelhöchstsatz der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte (z. B. bis zum 2,3fachen Satz für persönliche Leistungen).

Wenn besondere Gründe vorliegen, werden die Gebühren auch bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen (z. B. bis zum 3,5fachen Satz für persönliche Leistungen) anerkannt. In vielen Fällen sehen die Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen Höchstbeträge (z. B. bei Hörgeräten) oder andere Begrenzungen vor.

  • im ambulanten Bereich

  • im zahnärztlichen Bereich

  • im stationären Bereich für die allgemeinen Krankenhausleistungen (Regelleistungen)

Hinsichtlich der privatärztlichen Behandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer gibt es unterschiedliche Regelungen des Bundes und der Länder. Für die Mehrkosten des Einbettzimmerzuschlags gegenüber dem Zweibettzimmerzuschlag wird jedoch keinesfalls Beihilfe gezahlt, in Pflegefällen.

Die Beihilfe wird grundsätzlich nur gewährt, wenn keine anderen vorrangigen Ansprüche auf Krankenversorgung auf Grund von gesetzlichen oder anderen Rechtsvorschriften oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen bestehen.

Was zahlt die Beihilfe nicht?

Die Kosten, die von der Beihilfe nicht gedeckt werden, hängen von den spezifischen Regelungen und Vorschriften ab, die in der jeweiligen Beihilfeordnung oder den Gesetzen eines Landes festgelegt sind. Es ist wichtig zu beachten, dass die Ausschlüsse je nach Land, Region und Behörde unterschiedlich sein können. Hier sind jedoch einige allgemeine Beispiele für Ausgaben, die von der Beihilfe möglicherweise nicht oder nur teilweise übernommen werden:

Selbstbeteiligung (Eigenanteil):

Beihilfen decken oft nur einen prozentualen Anteil der Gesamtkosten ab, und der verbleibende Betrag, bekannt als Selbstbeteiligung oder Eigenanteil, muss vom Beamten selbst getragen werden.

Kosmetische Behandlungen:

Behandlungen, die ausschließlich kosmetischen Zwecken dienen und keine medizinische Notwendigkeit haben, werden in der Regel nicht von der Beihilfe unterstützt.

Nicht ärztlich verordnete Behandlungen:

Behandlungen oder Medikamente, die nicht von einem Arzt verschrieben wurden, können von der Beihilfe möglicherweise nicht abgedeckt werden.

Alternative Medizin und Therapien:

Bestimmte Formen der alternativen Medizin oder Therapie, die nicht als konventionelle medizinische Praxis gelten, werden möglicherweise nicht vollständig von der Beihilfe übernommen.

Luxuriöse oder höherwertige Einrichtungen:

Kosten für luxuriösere medizinische Einrichtungen oder Einrichtungen, die über die Standardversorgung hinausgehen, werden oft nicht vollständig von der Beihilfe erstattet.

Bestimmte präventive Maßnahmen:

Einige präventive Maßnahmen, wie beispielsweise Wellness-Checks, werden möglicherweise nicht in vollem Umfang von der Beihilfe unterstützt.

Bestimmte Zahnbehandlungen oder kosmetische Zahnmedizin:

Zahnbehandlungen, die als kosmetisch betrachtet werden oder nicht als medizinisch notwendig erachtet werden, könnten von der Beihilfe ausgeschlossen sein.

Es ist entscheidend, die konkreten Bestimmungen der Beihilfeordnung oder -richtlinien zu überprüfen, die für Ihre spezifische Situation gelten. Diese Informationen sind normalerweise in den Gesetzen oder Verordnungen Ihres Landes oder Ihrer Behörde verfügbar. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich an die Personalabteilung oder die zuständige Stelle zu wenden, um genaue Informationen zu erhalten.

Wie hoch ist mein Beihilfeanspruch?

Je nach Bundesland kann der jeweilige Beihilfeanspruch unterschiedlich sein. Abweichungen kannst Du hier nachschlagen I. d. R. gilt:

Beamte 50%
Beamte mit mind. 2 Kindern 70%
Kinder 80%

Die Höhe des Beihilfeanspruchs ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kann je nach den spezifischen Regelungen Ihres Landes, Ihrer Region oder Ihrer Verwaltungseinheit variieren. Beihilferegelungen für Beamte sind in der Regel komplex und berücksichtigen Aspekte wie den Gesundheitszustand des Beamten, die Art der medizinischen Behandlung, den Familienstand und andere relevante Faktoren.

Um Ihren genauen Beihilfeanspruch zu ermitteln, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

Prüfen Sie die Beihilfevorschriften: Schauen Sie sich die Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien an, die die Beihilfe für Beamte in Ihrer Behörde oder Ihrem Land regeln. Diese Dokumente enthalten normalerweise detaillierte Informationen über die Berechtigungskriterien und die Höhe der Beihilfe.

Wenden Sie sich an die Personalabteilung: Die Personalabteilung Ihrer Behörde ist eine wichtige Anlaufstelle für Informationen zum Beihilfeanspruch. Die Mitarbeiter dort können Ihnen helfen, die spezifischen Bestimmungen zu verstehen, die auf Ihre Situation zutreffen.

Berücksichtigen Sie persönliche Faktoren: Ihr persönlicher Beihilfeanspruch kann von Faktoren wie Ihrem Gesundheitszustand, Familienstand und anderen individuellen Umständen abhängen. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Aspekte berücksichtigen, wenn Sie Ihren Anspruch überprüfen.

Klären Sie Unklarheiten: Wenn Sie Unsicherheiten oder Fragen zu Ihrem Beihilfeanspruch haben, zögern Sie nicht, sich an die zuständige Stelle zu wenden. Dies könnte die Personalabteilung, das Gesundheitsamt oder eine andere Behörde sein, die für die Verwaltung der Beihilfe zuständig ist.

Beachten Sie, dass Beihilfe oft eine Ergänzung zu anderen Gesundheitsleistungen ist, und es ist wichtig zu verstehen, welche Kosten abgedeckt sind und welche nicht. Die genaue Berechnung Ihres Beihilfeanspruchs erfordert eine gründliche Kenntnis der spezifischen Regelungen, die für Ihren Fall gelten.

Wie bekomme eine Erstattung von der Beihilfestelle?

Je nach dem, ob Du Bundes- oder Landesbeamter bist, gelten andere Beihilfe-Vorschriften.

Die genauen Schritte, um eine Erstattung von der Beihilfestelle zu erhalten, können je nach den spezifischen Regelungen und Verfahren Ihrer Behörde oder Ihres Landes variieren. Hier sind jedoch allgemeine Schritte, die oft notwendig sind:

Informieren Sie sich über die Vorschriften:

Lesen Sie die Beihilfevorschriften und -richtlinien sorgfältig durch. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen darüber, welche Kosten erstattungsfähig sind, wie hoch die Erstattung sein kann und welche Unterlagen für den Antragsprozess erforderlich sind.

Beantragen Sie eine ärztliche Leistung:

Stellen Sie sicher, dass die medizinische Leistung oder Behandlung, für die Sie eine Erstattung beantragen möchten, gemäß den Beihilfevorschriften erstattungsfähig ist. Normalerweise müssen ärztliche Leistungen von einem zugelassenen Arzt erbracht und dokumentiert werden.

Besorgen Sie alle notwendigen Belege:

Sammeln Sie alle relevanten Belege und Dokumente, die als Nachweis für die durchgeführten medizinischen Leistungen dienen. Dazu gehören oft Arztrechnungen, Quittungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder andere mit der Behandlung verbundene Kosten.

Füllen Sie das Antragsformular aus:

Nutzen Sie das vorgesehene Antragsformular der Beihilfestelle. Füllen Sie das Formular sorgfältig und vollständig aus. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Informationen, wie Ihre Personalnummer, Adresse und Bankverbindung, korrekt angegeben sind.

Reichen Sie den Antrag ein:

Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den Belegen an die zuständige Beihilfestelle. Die Adresse und Kontaktinformationen finden Sie normalerweise auf der Website Ihrer Behörde oder in den Beihilfevorschriften.

Warten Sie auf die Bearbeitung:

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, müssen Sie auf die Bearbeitung durch die Beihilfestelle warten. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Behörde variieren.

Überprüfen Sie die Erstattung und klären Sie Unstimmigkeiten:

Wenn Sie die Erstattung erhalten haben, überprüfen Sie den Betrag sorgfältig. Falls Unstimmigkeiten auftreten, klären Sie diese direkt mit der Beihilfestelle.

Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen Ihrer Beihilfestelle zu beachten, da die Verfahren und Dokumentationsanforderungen variieren können. Falls Sie Unsicherheiten haben oder Fragen auftauchen, steht Ihnen die Personalabteilung oder die Beihilfestelle selbst oft für weitere Informationen zur Verfügung.

Was zahlt die Beihilfe für Hörgeräte?

Die genaue Deckung von Hörgerätekosten durch die Beihilfe kann stark von den spezifischen Regelungen und Vorschriften abhängen, die in der Beihilfeordnung Ihres Landes, Ihrer Region oder Ihrer Behörde festgelegt sind. Hier sind einige allgemeine Überlegungen:

Ärztliche Verordnung:

In den meisten Fällen müssen Hörgeräte auf ärztliche Anordnung hin verschrieben werden, damit die Beihilfe die Kosten deckt. Dies bedeutet, dass ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO-Arzt) oder ein Audiologe die Notwendigkeit der Hörgeräte bestätigen muss.

Art und Grad des Hörverlusts:

Die Beihilfe könnte bestimmte Anforderungen hinsichtlich des Schweregrads des Hörverlusts und der Art der benötigten Hörgeräte haben. Diese Anforderungen können je nach Land und Beihilfeplan variieren.

Budgetgrenzen:

Es könnte eine bestimmte Budgetobergrenze für Hörgeräte festgelegt sein, und die Beihilfe deckt nur bis zu diesem Betrag. Wenn die Kosten für das ausgewählte Hörgerät diese Grenze überschreiten, müssen Sie möglicherweise den Differenzbetrag selbst tragen.

Eigenanteil (Selbstbeteiligung):

Wie bei vielen anderen Leistungen der Beihilfe könnte auch für Hörgeräte eine Selbstbeteiligung erforderlich sein. Das bedeutet, dass Sie einen prozentualen Anteil oder einen festgelegten Betrag der Kosten selbst tragen müssen.

Wiederbeschaffungsintervalle:

Die Beihilfe könnte Richtlinien darüber haben, wie oft Hörgeräte ersetzt werden können. Dies könnte von der Lebensdauer der Geräte abhängen oder von anderen Faktoren.

Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen der Beihilfeordnung oder -richtlinien zu überprüfen, um zu verstehen, welche Kosten für Hörgeräte gedeckt sind und welche nicht. Informationen zu diesem Thema sollten normalerweise in den Gesetzen oder Verordnungen Ihres Landes oder Ihrer Behörde verfügbar sein. Wenn Unsicherheiten bestehen, ist es ratsam, sich an die Personalabteilung oder die zuständige Stelle zu wenden, um spezifische Informationen zu erhalten.

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